Rechtsprechung
OLG Hamm, 17.01.2011 - I-15 W 500/11 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Einsicht in das Grundbuch durch Presseorgane
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 12 Abs. 1 S. 1
Zulässigkeit der Einsicht in das Grundbuch durch Presseorgane - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1307/91
Zum Einsichtsrecht der Presse in das Grundbuch
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
Es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass - über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus - auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO für die Gestattung der Grundbucheinsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen vermag (grundlegend BVerfG AfP 2000, 566; NJW 2001, 503).Im Rahmen der insoweit erforderlichen Abwägung erweist sich das Interesse der Presse an der Kenntnisnahme des Grundbuchinhalts als gegenüber dem Persönlichkeitsrecht der Eingetragenen vorrangig, wenn Gegenstand der Recherche eine Frage ist, die die Öffentlichkeit wesentlich angeht, und die Recherche der Aufbereitung einer ernsthaften und sachbezogenen Auseinandersetzung dient (BVerfG, NJW 2001, 503, 506).
Andererseits ist in dem hier in Frage stehenden Zusammenhang des Einsichtnahmeverlangens von Presseorganen zu berücksichtigen, dass eine journalistische Recherche häufig auf unbestimmte Verdachtsmomente aufbaut, deren Belastbarkeit gerade durch die Grundbucheinsicht überprüft werden soll, weshalb hier keine weitere Substantiierung im Sinne der Darlegung einzelner den Verdacht stützender Tatsachen verlangt werden kann (BVerfG NJW 2001, 503ff).
- KG, 12.08.1997 - 1 W 491/96
Recht des Sonderrechtsnachfolgers auf Ausfertigung einer notariellen Urkunde
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
Wenn jedoch die Entscheidung über eine Erinnerung gegen das Geschäft des Urkundsbeamten ohnehin dem Rechtspfleger obliegt, sprechen die besseren Gründe für die unmittelbare Zulassung der Beschwerde; der Rechtspfleger hat dann im Rahmen der Abhilfe (§ 75) ohnehin seine Entscheidung zu überprüfen (KG Rpfleger 1972, 54; Rpfleger 1998, 65; BayObLGZ 1976, 106, 108 f.; 1982, 29, 30; FGPrax 1997, 13 = Rpfleger 1997, 101). - BayObLG, 30.10.1996 - 2Z BR 106/96
Zulässigkeit der Durchgriffserinnerung gegen die Eintragung des …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
Wenn jedoch die Entscheidung über eine Erinnerung gegen das Geschäft des Urkundsbeamten ohnehin dem Rechtspfleger obliegt, sprechen die besseren Gründe für die unmittelbare Zulassung der Beschwerde; der Rechtspfleger hat dann im Rahmen der Abhilfe (§ 75) ohnehin seine Entscheidung zu überprüfen (KG Rpfleger 1972, 54; Rpfleger 1998, 65; BayObLGZ 1976, 106, 108 f.; 1982, 29, 30; FGPrax 1997, 13 = Rpfleger 1997, 101).
- BayObLG, 11.05.1976 - BReg. 2 Z 48/75
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
Wenn jedoch die Entscheidung über eine Erinnerung gegen das Geschäft des Urkundsbeamten ohnehin dem Rechtspfleger obliegt, sprechen die besseren Gründe für die unmittelbare Zulassung der Beschwerde; der Rechtspfleger hat dann im Rahmen der Abhilfe (§ 75) ohnehin seine Entscheidung zu überprüfen (KG Rpfleger 1972, 54; Rpfleger 1998, 65; BayObLGZ 1976, 106, 108 f.; 1982, 29, 30; FGPrax 1997, 13 = Rpfleger 1997, 101). - BayObLG, 25.01.1982 - BReg. 2 Z 88/81
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
Wenn jedoch die Entscheidung über eine Erinnerung gegen das Geschäft des Urkundsbeamten ohnehin dem Rechtspfleger obliegt, sprechen die besseren Gründe für die unmittelbare Zulassung der Beschwerde; der Rechtspfleger hat dann im Rahmen der Abhilfe (§ 75) ohnehin seine Entscheidung zu überprüfen (KG Rpfleger 1972, 54; Rpfleger 1998, 65; BayObLGZ 1976, 106, 108 f.; 1982, 29, 30; FGPrax 1997, 13 = Rpfleger 1997, 101). - BGH, 17.08.2011 - V ZB 47/11
Grundbuchverfahren: Einsichtnahmeanspruch des Herausgebers eines …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
Dies kann jedoch auf sich beruhen, da nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 17.08.2011 (NJW-RR 2011, 1651 = ZfIR 2011, 822ff) keine derart differenzierten Anforderungen an die Begründung des Einsichtsbegehrens mehr zu stellen sind. - OLG Düsseldorf, 06.10.2010 - 3 Wx 214/10
Rechtsmittel gegen Nichtgestattung der Grundbucheinsicht
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
In der Rechtsprechung hat sich indessen die Auffassung durchgesetzt, die in diesem Fall entgegen dem Wortlaut des § 12c Abs. 4 GBO die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers begründet sieht (OLG München FGPrax 2011, 68; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 57; OLG Rostock FGPrax 2010, 128). - BVerfG, 07.10.2000 - 1 BvR 1521/00
Keine Verkennung der Anforderungen aus dem Grundrecht der Pressefreiheit bei der …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
Es entspricht mittlerweile gefestigter Rechtsprechung, dass - über den ursprünglichen, dem allgemeinen Rechtsverkehr mit Grundstücken dienenden Regelungszweck hinaus - auch ein schutzwürdiges Interesse der Presse daran, von den für ein bestimmtes Grundstück vorgenommenen Eintragungen Kenntnis zu erlangen, das nach § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO für die Gestattung der Grundbucheinsicht erforderliche berechtigte Interesse zu begründen vermag (grundlegend BVerfG AfP 2000, 566; NJW 2001, 503). - OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10
Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer …
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2011 - 15 W 500/11
In der Rechtsprechung hat sich indessen die Auffassung durchgesetzt, die in diesem Fall entgegen dem Wortlaut des § 12c Abs. 4 GBO die funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers begründet sieht (OLG München FGPrax 2011, 68; OLG Düsseldorf FGPrax 2011, 57; OLG Rostock FGPrax 2010, 128).
- OLG München, 28.07.2016 - 34 Wx 225/16
Grundbucheinsichtsrecht eines Pressevertreters
Nur solche Konkretisierungen dürfen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart vom 22.6.2012, 8 W 222/12, und vom 27.6.2012, 8 W 228/12, jeweils juris; OLG Hamm vom 17.1.2012, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14; zu allem auch Senat vom 20.4.2016, 34 Wx 407/15, juris). - OLG München, 08.12.2016 - 34 Wx 387/16
Grundbucheinsicht für journalistische Zwecke
Nur solche Konkretisierungen dürfen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart vom 22.6.2012, 8 W 222/12, und vom 27.6.2012, 8 W 228/12, jeweils juris; OLG Hamm vom 17.1.2012, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14; zu allem auch Senat vom 20.4.2016, 34 Wx 407/15, juris). - OLG München, 20.04.2016 - 34 Wx 407/15
Voraussetzungen für Grundbucheinsicht an einen Pressevertreter
Deshalb dürfen nur solche Konkretisierungen verlangt werden, die für die Feststellung des Informationsinteresses bedeutsam sind (BVerfG NJW 2001, 503/505; BGH NJW-RR 2011, 1651 f.; auch OLG Düsseldorf NJW 2016, 89; OLG Stuttgart, 8 W 222/12 und 8 W 228/12, jeweils juris; OLG Hamm, 15 W 500/11, juris Rn. 12 und 14).